Gemeinsam den besten Weg finden. Gemeinsam den besten Weg finden.

Gemeinsam den besten Weg finden.

Leistungen für Unternehmen.

Branchenübergreifende Unterstützung.

Leistungen für Unternehmen.

Finanzbuchhaltung

Eine wichtige Basis für unternehmerische Entscheidungen ist eine aussagekräftige Finanzbuchhaltung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihnen geeignete Auswertungen liefert. Je nach Ihrem Bedarf können wir für die Daten und Belege für die Buchführung digital mit Ihnen austauschen oder mit einem klassischen „Pendelordner“ arbeiten.

Lohnbuchhaltung

Wir erstellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Meldungen an das Finanzamt, die Sozialversicherung und Berufsgenossenschaften. Wenn Sie über die Zusammensetzung der Vergütung Ihrer Mitarbeitenden nachdenken, informieren wir Sie gerne über steuer- und sozialversicherungsfreie bzw. weniger stark belastete Vergütungsbestandteile.

Jahresabschluss

Wir erstellen Jahresabschlüsse nach Handelsrecht und Steuerrecht sowie steuerliche Gewinnermittlungen bei Einnahme-Überschussrechnung. Je nach Erfordernis unterstützen wir Sie bei der Offenlegung oder Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister im gesetzlich erforderlichen Umfang.

Steuererklärung

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Steuererklärungspflichten zu erfüllen und vertreten Ihre steuerlichen Interessen. Damit Sie (nur) die Steuern zahlen, die Sie müssen. Wir erstellen alle erforderlichen Steuererklärungen und –anmeldungen, überprüfen die Steuerbescheide, führen falls erforderlich Rechtsbehelfe und vertreten Sie in Betriebsprüfungen.

Beratung

Uns ist wichtig, die steuerliche Position des Unternehmens und des Inhabers ganzheitlich zu betrachten. Denn Sie treffen vielfältige Entscheidungen, die Einfluss auf Ihre Einkünfte, Ihr Vermögen oder die Entwicklung Ihres Unternehmens haben. Eine etwaige steuerliche Folgewirkung der Entscheidung wird dabei häufig nur eine von vielen Entscheidungskriterien sein. Wir betreuen Sie dabei gerne über den gesamten Lebenszyklus Ihres Unternehmens, von der Existenzgründung bis zur Betriebsaufgabe bzw. Liquidation oder Unternehmensnachfolge.

Leistungen für Privatpersonen.

Professionelle Hilfe.

Leistungen für Privatpersonen.

Steuererklärung

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Steuererklärungspflichten zu erfüllen und vertreten Ihre steuerlichen Interessen. Damit Sie (nur) die Steuern zahlen, die Sie müssen. Wir erstellen alle erforderlichen Steuererklärungen, überprüfen die Steuerbescheide und führen falls erforderlich Rechtsbehelfe.

Beratung

Die Anlässe für eine steuerliche Beratung sind vielfältig und ergeben sich häufig, wenn sich Lebensumstände ändern. Nur ein paar beispielhafte Stichworte: Änderung des Güterstandes; Geburt eines Kindes; Kinder in Ausbildung; Kauf, Vermietung oder Verkauf einer Immobilie; Kapitalanlagen; Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation; Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit.

Testamentsvollstreckung.

Qualifiziertes Nachlassmanagement.

Testamentsvollstreckung.
Das Vermögen eines Menschen geht mit dessen Tod im Ganzen auf seine Erben über. Ohne letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz nach der gesetzlichen Erbfolge. Danach erben nur der Ehepartner und die Verwandten in der gesetzlich bestimmten Reihenfolge. Eine Zuweisung von bestimmten Vermögenswerten (wie z.B. Immobilien) zu bestimmten Erben oder die Anordnung von Auflagen (wie z.B. Behaltefristen für Immobilien im Nachlass) ist nach der gesetzlichen Erbfolge nicht möglich, sondern bedarf einer letztwilligen Verfügung.

Um sicherzustellen, dass der in der letztwilligen Verfügung niedergelegte „letzte Wille“ des Erblassers tatsächlich wie von ihm gewünscht umgesetzt wird, kann im Testament ein Testamentsvollstrecker benannt werden, der den Nachlass nach den Vorgaben des Erblassers verwaltet und abwickelt.
Testamentsvollstreckung empfiehlt sich insbesondere bei einer Mehrzahl von Erben, die eine Erbengemeinschaft bilden, weil sich diese häufig uneins über die Verwaltung und Teilung des Nachlasses sind, so dass Streit unter den Erben vermieden werden kann. Ein wichtiger Anwendungsbereich liegt auch im Schutz des Nachlasses vor dem Zugriff von Gläubigern einzelner Erben (z.B. bei überschuldeten oder behinderten Kindern). Gerne stehen wir hier beratend und als Testamentsvollstrecker zur Seite.

Über uns.

Vertrauensvolle Beziehungen & Expertise.

Steuern begleiten uns das ganze Leben. Vor diesem Hintergrund sehen wir unsere Aufgabe darin, Sie als Handwerksbetrieb, inhabergeführtes Unternehmen, Freiberufler oder Privatperson in Ihren steuerlichen Fragen langfristig zu betreuen. Dies beinhaltet sowohl die (vergangenheitsbezogene) Erstellung der Steuererklärungen als auch die (zukunftsorientierte) laufende Beratung.

Steuerberater Walter Schindele hat die Kanzlei, die 2016 von Steuerberater Markus Wittkopp übernommen wurde, 1980 gegründet. Wir greifen also auf langjährige Erfahrungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts zurück und können so ein breites Spektrum abdecken. Wir sind überzeugt davon, dass die steuerlichen Herausforderungen, die sich Ihnen stellen, am besten im Dialog mit Ihnen und auf der Grundlage von gegenseitigem Vertrauen gelöst werden können. Wir wollen mit Ihnen gemeinsam den besten Weg finden.
Markus Wittkopp
Markus Wittkopp
Petra Wittkopp
Petra Wittkopp
Walter Schindele
Walter Schindele
Hedwig Schindele
Hedwig Schindele

Kontakt.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

SCHINDELE WITTKOPP Steuerberater
Markus Wittkopp, Dipl.-Kfm., StB
Griesmayerstr. 59
89233 Neu-Ulm
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